Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieterin der Leistungen ist:
bunt & stark – Trainings
Inhaberin: Marina Schömig
Anschrift und weitere Kontaktdaten gemäß Impressum unter:
https://www.bunt-und-stark.de/impressum/
E-Mail: kontakt@bunt-und-stark.de
nachfolgend „Anbieterin“ genannt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über pädagogische Trainings, Workshops, Vorträge und vergleichbare Veranstaltungen der Anbieterin. Dazu gehören insbesondere Selbstbehauptungs- und Resilienztrainings, Einzeltrainings, Eltern-Kind-Workshops, Aufbautrainings, regelmäßige Trainingstreffen, Kindergeburtstage mit Trainingsinhalten, Elternabende und Workshops für pädagogische Fachkräfte. Die Leistungen können als Präsenzveranstaltung oder als live durchgeführtes Online-Training angeboten werden.
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen nur für eine dieser Gruppen gelten, wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
1.4 Bei Trainings für Kinder und Jugendliche wird der Vertrag mit den Erziehungsberechtigten oder der buchenden Institution geschlossen, nicht mit dem teilnehmenden Kind.
1.5 Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot beziehungsweise die jeweilige Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.
2. Gegenstand und Grenzen der Leistungen
2.1 Die Anbieterin erbringt pädagogische Leistungen zur Stärkung insbesondere von Selbstbewusstsein, Selbstbehauptung, Resilienz, Konfliktfähigkeit, Gefühlsregulation und sozial-emotionalen Kompetenzen.
2.2 Inhalt, Umfang, Ort, Termin, Dauer, Vergütung und Zielgruppe der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Buchungsseite oder der Buchungsbestätigung.
2.3 Die Angebote sind pädagogische Unterstützungsleistungen. Sie ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische, psychologische oder sonstige heilkundliche Untersuchung oder Behandlung. Sie sind nicht zur Krisenintervention oder zur Bearbeitung akuter, eskalierter Mobbing- oder Gefährdungssituationen bestimmt.
2.4 Ein bestimmter persönlicher, pädagogischer oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Die Anbieterin schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.
3.2 Bei offenen Trainings geben Kundinnen und Kunden durch Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchungsschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Vor dem Absenden können die eingegebenen Daten überprüft und berichtigt werden. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung der Anbieterin per E-Mail zustande.
3.3 Ist ausnahmsweise eine Buchung per E-Mail möglich, stellt die Anfrage zunächst kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung der Anbieterin oder durch beiderseitige Vereinbarung zustande.
3.4 Institutionen erhalten nach ihrer Anfrage regelmäßig ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Institution dieses Angebot innerhalb der darin genannten Bindungsfrist in Textform annimmt. Als Textform genügt insbesondere eine E-Mail.
3.5 Telefonische Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie anschließend in Textform bestätigt werden.
3.6 Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Anbieterin übermittelt die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB nach Vertragsschluss per E-Mail oder stellt sie auf andere Weise auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
4. Teilnahme und Durchführung
4.1 Die in der Leistungsbeschreibung genannten Alters-, Teilnahme- und gegebenenfalls Vorkenntnisvoraussetzungen sind einzuhalten. Für aufeinander aufbauende Trainings kann die Teilnahme an einer vorherigen Stufe erforderlich sein.
4.2 Erziehungsberechtigte informieren die Anbieterin vor Beginn über Umstände, die für eine sichere und angemessene Teilnahme wesentlich sind, insbesondere über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder besonderen Unterstützungsbedarf. Eine Verpflichtung zur Offenlegung von Diagnosen besteht nur, soweit die Information für die sichere Durchführung erforderlich ist.
4.3 Den sachlichen und sicherheitsbezogenen Anweisungen der Anbieterin ist Folge zu leisten. Bei erheblichen oder wiederholten Störungen, Gefährdungen, Gewalt, Diskriminierungen oder sonstigem unzumutbarem Verhalten kann die Anbieterin Teilnehmende nach vorheriger Ermahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Eine vorherige Ermahnung ist bei einer akuten Gefahr oder einem besonders schwerwiegenden Verhalten entbehrlich. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Ersparte Aufwendungen werden bei der Abrechnung berücksichtigt.
4.4 Bei selbst organisierten Kindertrainings sind die Kinder zu den vereinbarten Zeiten persönlich an eine berechtigte Person zu übergeben und wieder abzuholen. Die Aufsichtspflicht der Anbieterin beginnt mit der vereinbarten Übergabe und endet mit dem Ende der Trainingszeit beziehungsweise der vereinbarten Rückgabe.
4.5 Bei Veranstaltungen in Einrichtungen stellt die buchende Institution geeignete, sichere, saubere und kindgerechte Räume sowie die vereinbarte technische Ausstattung bereit. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bleibt während der Veranstaltung eine verantwortliche Ansprech- beziehungsweise Aufsichtsperson der Institution vor Ort.
4.6 Die Anbieterin darf zur Vertragserfüllung fachlich geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen, sofern nicht ausnahmsweise die persönliche Durchführung durch die Anbieterin ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Live-Online-Trainings
5.1 Für Live-Online-Trainings benötigen Kundinnen und Kunden auf eigene Kosten eine geeignete Internetverbindung, ein kompatibles Endgerät sowie funktionsfähige Kamera- und Tontechnik. Die vorab mitgeteilten technischen Voraussetzungen sind zu beachten.
5.2 Bei minderjährigen Teilnehmenden muss während des Online-Trainings eine erziehungsberechtigte oder verantwortliche erwachsene Person erreichbar sein.
5.3 Technische Störungen im Verantwortungsbereich der Kundin oder des Kunden begründen keinen Anspruch auf Wiederholung oder Erstattung. Soweit möglich, wird die Anbieterin eine zumutbare Ersatzlösung anbieten. Liegt die Störung im Verantwortungsbereich der Anbieterin, wird die ausgefallene Leistung nachgeholt oder der auf sie entfallende Preis erstattet.
5.4 Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen eines Online-Trainings sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin und aller erkennbaren Beteiligten zulässig.
6. Vergütung und Zahlung
6.1 Es gilt die im jeweiligen Angebot, auf der Buchungsseite oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Vergütung. Sofern die Anbieterin die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Zugang der Rechnung und vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug fällig. Bei institutionellen Aufträgen gilt die im Angebot oder in der Rechnung genannte Zahlungsfrist.
6.3 Bei einem vereinbarten Preis je teilnehmender Person wird grundsätzlich die verbindlich angemeldete Personenzahl berechnet. Abweichende Regelungen, insbesondere zu einer Mindestteilnehmerzahl, Gruppenpauschale oder kurzfristigen Krankmeldung, müssen im individuellen Angebot ausdrücklich ausgewiesen werden.
6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mahnkosten werden nur in Höhe der tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Aufwendungen verlangt. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.5 Aufrechnungsrechte stehen Kundinnen und Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Diese Beschränkung gilt nicht für Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Verbraucherinnen und Verbraucher können ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Vertragliche Stornierung durch Kundinnen und Kunden
8.1 Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht, gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben von den folgenden Regelungen unberührt.
8.2 Bei einmaligen offenen Trainings können Kundinnen und Kunden vor Veranstaltungsbeginn in Textform stornieren. Soweit im individuellen Angebot keine günstigere Regelung vereinbart wurde, kann die Anbieterin folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:
– bis einschließlich 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
– 14 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Vergütung,
– 7 Kalendertage bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der vereinbarten Vergütung,
– weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 % der vereinbarten Vergütung.
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei der Anbieterin.
8.3 Bei individuell geplanten Veranstaltungen für Institutionen gelten vorrangig die im Angebot transparent ausgewiesenen Stornierungsbedingungen. Fehlt dort eine Regelung, gelten die Pauschalen aus Ziffer 8.2. Nachweislich bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten können zusätzlich verlangt werden, soweit sie bei der vereinbarten Vergütung nicht bereits berücksichtigt wurden.
8.4 In jedem Fall bleibt der Kundin oder dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anbieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieterin bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten. Bereits ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins werden angerechnet.
8.5 Eine geeignete Ersatzperson kann nach vorheriger Mitteilung und vorbehaltlich der Teilnahmevoraussetzungen benannt werden. Hierfür wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
8.6 Die Anbieterin kann freiwillig eine Umbuchung oder einen Gutschein anbieten. Ein solcher Gutschein lässt gesetzliche Erstattungsansprüche unberührt.
9. Absage und Änderungen durch die Anbieterin
9.1 Die Anbieterin darf eine Veranstaltung aus wichtigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei Erkrankung der vorgesehenen Trainerin, behördlichen Maßnahmen, nicht sicher nutzbaren Räumen oder höherer Gewalt.
9.2 Bei einer Verschiebung wird ein zumutbarer Ersatztermin angeboten. Ist dieser für die Kundin oder den Kunden nicht zumutbar oder kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits gezahlte Entgelte für die nicht erbrachte Leistung erstattet.
9.3 Unwesentliche Änderungen des Ablaufs, des Veranstaltungsortes im zumutbaren räumlichen Umfeld oder der eingesetzten Trainerperson sind zulässig, soweit sie den Gesamtcharakter und die Qualität der gebuchten Leistung nicht verändern und berechtigte Interessen der Kundinnen und Kunden berücksichtigt werden.
9.4 Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Ziffer 13.
10. Vorläufige Terminreservierungen
10.1 Eine Terminreservierung ist nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurde. Umfang, Dauer und eine etwaige Reservierungsgebühr ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
10.2 Eine Reservierungsgebühr wird bei Durchführung vollständig auf die vereinbarte Vergütung angerechnet.
10.3 Wird der reservierte Termin von der Kundin oder dem Kunden nicht verbindlich gebucht oder abgesagt, darf die Anbieterin die Reservierungsgebühr nur in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen und des nachweisbaren Ausfalls einbehalten. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe werden angerechnet. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10.4 Liegt für einen reservierten Termin eine andere verbindliche Buchungsanfrage vor, darf die Anbieterin eine angemessene Frist zur verbindlichen Entscheidung setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, kann der Termin anderweitig vergeben werden. Ein nicht verbrauchter Teil der Reservierungsgebühr wird erstattet.
11. Laufzeit und Kündigung fortlaufender Trainings
11.1 Verträge über einmalige Veranstaltungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
11.2 Für fortlaufende Trainings gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Laufzeit. Bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag kann jede Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen, sofern keine kürzere Frist vereinbart wurde.
11.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und der Interessen beider Seiten die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
11.4 Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an kontakt@bunt-und-stark.de, erklärt werden. Die Kündigung wird mit Zugang wirksam; eine Bestätigung durch die Anbieterin ist nicht erforderlich.
11.5 Im Fall einer Vertragsbeendigung werden nur die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie rechtmäßig zu berücksichtigende Aufwendungen und Schäden abgerechnet. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
12.1 Von der Anbieterin bereitgestellte Konzepte, Übungen, Texte, Arbeitsblätter und sonstige Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
12.2 Kundinnen und Kunden erhalten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den mit dem Training verfolgten privaten beziehungsweise einrichtungsinternen Zweck.
12.3 Privatpersonen dürfen die Unterlagen im eigenen Haushalt und für die Begleitung des eigenen Kindes nutzen. Institutionen dürfen sie durch das unmittelbar mit der teilnehmenden Gruppe befasste Personal zur internen Nachbereitung des gebuchten Trainings verwenden.
12.4 Ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin ist es insbesondere nicht gestattet, Unterlagen zu veröffentlichen, zu verkaufen, an außenstehende Dritte weiterzugeben oder für eigene entgeltliche Schulungen, Trainings oder Programme zu verwenden. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
13. Haftung
13.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
13.4 Die Anbieterin haftet nicht für Leistungsstörungen, die ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich der Kundin oder des Kunden stammen, insbesondere für ungeeignete eigene Technik bei Online-Trainings oder für unrichtige beziehungsweise unvollständige Angaben. Ziffern 13.1 und 13.2 bleiben unberührt.
13.5 Verweise auf externe Inhalte stellen keine Übernahme oder Garantie dieser Inhalte dar. Eine Haftung für eigene Auswahl- oder Hinweispflichtverletzungen bleibt nach Maßgabe dieser Ziffer unberührt.
14. Vertraulichkeit, Datenschutz und Kommunikation
14.1 Die Vertragsparteien behandeln als vertraulich erkennbare Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Veranstaltung bekannt werden, vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten und notwendige Mitteilungen zum Schutz gefährdeter Personen bleiben unberührt.
14.2 Teilnehmende dürfen persönliche Informationen über andere Teilnehmende, die ihnen während eines Trainings bekannt werden, nicht ohne deren Einwilligung weitergeben. Erziehungsberechtigte beziehungsweise Institutionen wirken bei Minderjährigen auf die Einhaltung dieser Regel hin.
14.3 Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.bunt-und-stark.de/datenschutz/.
14.4 Vertragsbezogene Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder über das Kontaktformular. Eine Kommunikation über Messenger oder soziale Netzwerke erfolgt nur auf Wunsch der betroffenen Person und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Vertrauliche oder besonders sensible Angaben sollen nicht über soziale Netzwerke übermittelt werden.
15. Änderungen dieser AGB
15.1 Für den jeweiligen Vertrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Eine spätere Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert einen bestehenden Vertrag nicht.
15.2 Änderungen eines laufenden Vertrags bedürfen einer Vereinbarung der Parteien. Das Recht der Anbieterin, bei Dauerschuldverhältnissen Änderungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben vorzuschlagen, bleibt unberührt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung, soweit nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Regelung etwas anderes bestimmt.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
16.3 Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Anbieterin ausschließlicher Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
17. Verbraucherstreitbeilegung und Schlussbestimmungen
17.1 Die Anbieterin ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
17.3 Nebenabreden und Änderungen können in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Der gesetzliche Vorrang individueller Abreden wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.